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1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Anfragen, Angebote und bestätigte Aufträge von Maurer SwissAlpDrive im Zusammenhang mit Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse in der Schweiz und grenzüberschreitend in Europa. Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
2. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang wird für jeden Auftrag individuell festgelegt. Er umfasst insbesondere die Übernahme, Überführung und Übergabe eines Fahrzeugs auf eigener Achse, die vereinbarte Strecke sowie die Abstimmung der Übergabepunkte und Termine. Fahrzeugüberführungen erfolgen ausschließlich auf eigener Achse. Zusatzleistungen werden nur erbracht, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
3. Anfrage und verbindlicher Auftrag
Eine Anfrage über die Website, den Preisrechner oder einen anderen Kontaktweg ist unverbindlich und stellt noch keinen Auftrag dar. Ein verbindlicher Auftrag kommt erst zustande, wenn die wesentlichen Punkte des Transports, insbesondere Fahrzeug, Strecke, Termin, Übergabepunkte und Preis, in einem individuellen Angebot oder einer Auftragsbestätigung festgehalten und von beiden Seiten bestätigt sind oder Maurer SwissAlpDrive die Anfrage ausdrücklich schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, annimmt. Eine automatische Eingangsbestätigung begründet keinen Auftrag.
Die Kundin oder der Kunde übermittelt alle für die Beurteilung und Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Fahrzeug, zu Zustand, Zulassung und Zugänglichkeit, zur Strecke, zu Kontaktpersonen, Terminen, Schlüsseln, Unterlagen und besonderen Anforderungen. Falsche oder fehlende Angaben können dazu führen, dass ein Auftrag angepasst, verschoben oder abgelehnt werden muss. Die Kundin oder der Kunde bestätigt zudem, zur Übergabe und Beauftragung berechtigt zu sein.
4. Preisberechnung und individuelle Angebote
Der Transportpreis-Rechner dient ausschliesslich einer unverbindlichen Vorabkalkulation. Das Ergebnis beruht auf den eingegebenen Daten und den dabei verwendeten Berechnungsannahmen. Es ist weder ein verbindliches Angebot noch eine Zusage für einen bestimmten Preis, Termin oder eine bestimmte Durchführbarkeit.
Massgeblich sind das individuelle Angebot und der anschliessend bestätigte Auftrag. Darin werden die vereinbarte Leistung, Strecke, Termine, Übergabepunkte und der Preis sowie bekannte Zusatzbedingungen festgehalten. Ob Steuern, Gebühren, Maut, Bewilligungen, Wartezeiten, Zusatzleistungen oder andere Kosten einbezogen sind und wie sie behandelt werden, ergibt sich ausschliesslich aus dem Angebot oder Auftrag.
5. Durchführung der Überführung
Die Durchführung erfolgt im vereinbarten Umfang und grundsätzlich auf eigener Achse. Die vereinbarte Zeit ist, sofern nicht ausdrücklich anders bestätigt, ein Zeitraum oder Terminfenster und keine Garantie für eine bestimmte Ankunftszeit. Verkehr, Wetter, technische oder behördliche Umstände, Strassensperrungen und andere nicht verlässlich planbare Ereignisse können Route und Ablauf beeinflussen. Bei absehbaren erheblichen Abweichungen informiert Maurer SwissAlpDrive nach Möglichkeit und stimmt das weitere Vorgehen ab.
Eine verbindliche Ankunftszeit oder ein fixer Abliefertermin gilt nur, wenn dies im individuellen Angebot oder Auftrag ausdrücklich vereinbart ist. Zwingende gesetzliche Rechte und eine allfällige abweichende Auftragsvereinbarung bleiben vorbehalten.
6. Mitwirkungspflichten
Die Kundin oder der Kunde stellt Fahrzeug, Schlüssel, Fahrzeugausweis und weitere erforderliche Unterlagen zum vereinbarten Zeitpunkt bereit und ermöglicht eine ordnungsgemässe Übergabe. Sie oder er informiert vollständig über bekannte Schäden, technische Einschränkungen, Warnanzeigen, besondere Risiken, mitgeführte Gegenstände und grenzüberschreitende Anforderungen. Änderungen von Fahrzeug, Route, Termin, Kontaktangaben oder Übergabeort sind unverzüglich mitzuteilen.
7. Fahrzeugzustand, Übergabe und Dokumentation
Bei der Übernahme und bei der Ablieferung werden der sichtbare Fahrzeugzustand, vorhandene Schäden und – soweit für den Auftrag relevant – Kilometerstand, Tank- oder Ladezustand, Schlüssel, Fahrzeugunterlagen und Zubehör geprüft und dokumentiert. Die Dokumentation kann je nach Auftrag mit einem Übergabeprotokoll, Fotos oder einer anderen nachvollziehbaren Bestätigung erfolgen. Bereits vorhandene Schäden und Abweichungen sollen vor Beginn der Fahrt festgehalten werden.
Die Kundin oder der Kunde sorgt dafür, dass die Übergabe- und Ablieferstellen zugänglich sind und prüft das Fahrzeug bei der Ablieferung möglichst zeitnah. Festgestellte Abweichungen oder Schäden sind nach Möglichkeit unmittelbar zu dokumentieren und Maurer SwissAlpDrive ohne Verzögerung mitzuteilen. Eine Dokumentation dient der Beweissicherung und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen oder Ansprüche.
8. Haftung und Versicherungen
Die Haftung von Maurer SwissAlpDrive richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und den im individuellen Auftrag getroffenen Vereinbarungen. Diese AGB versprechen keine bestimmte Versicherung, Deckungssumme, Selbstbehalt oder sonstige Versicherungsleistung. Ob eine Versicherung besteht und welche Leistungen sie umfasst, ergibt sich ausschliesslich aus den tatsächlich vorhandenen Versicherungsunterlagen und einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Für Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben, fehlende Unterlagen, nicht offengelegte Fahrzeugmängel oder Umstände aus der Sphäre der Kundin oder des Kunden zurückgehen, ist die Verantwortlichkeit im Einzelfall nach dem anwendbaren Recht zu beurteilen. Eine pauschale Haftungsbegrenzung wird mit diesen AGB nicht behauptet.
9. Verzögerungen und Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs
Verzögerungen können insbesondere durch Verkehr, Wetter, technische Probleme, Strassensperrungen, behördliche Massnahmen, fehlende Unterlagen oder andere nicht verlässlich vorhersehbare Ereignisse entstehen. Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen im Einzelfall ab. Ist die Durchführung dadurch vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich oder unzumutbar, werden eine Anpassung, ein neuer Termin oder die Beendigung des Auftrags nach den individuellen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen geprüft.
10. Stornierungen und Umbuchungen
Stornierungen und Umbuchungswünsche sind Maurer SwissAlpDrive möglichst frühzeitig schriftlich mitzuteilen. Ob eine Änderung möglich ist und welche Folgen sie hat, hängt insbesondere vom Stand der Vorbereitung, bereits erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten, Verpflichtungen gegenüber Dritten und den Angaben im individuellen Angebot oder Auftrag ab.
Eine pauschale Stornierungsgebühr wird mit diesen AGB nicht festgelegt. Kosten oder Vergütungen werden nur berücksichtigt, wenn sie im individuellen Angebot oder Auftrag ausdrücklich vereinbart, tatsächlich angefallen und rechtlich zulässig sind oder sich aus zwingendem Recht ergeben. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine Zusage, dass ein Termin kostenfrei geändert oder storniert werden kann.
11. Besondere und grenzüberschreitende Fahrzeugüberführungen
Besondere oder grenzüberschreitende Fahrzeugüberführungen sind vor Auftragserteilung vollständig abzuklären. Dazu gehören insbesondere die Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, vorhandene technische Einschränkungen, fehlende oder erforderliche Fahrzeugdokumente sowie Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr-, Bewilligungs- oder sonstige behördliche Anforderungen.
Die Kundin oder der Kunde stellt die für die Fahrzeugüberführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Wer für Zollformalitäten, Bewilligungen, Gebühren, Grenzabfertigung oder weitere behördliche Anforderungen verantwortlich ist, wird im individuellen Angebot oder Auftrag festgelegt. Maurer SwissAlpDrive kann eine Fahrzeugüberführung ablehnen, verschieben oder anpassen, wenn rechtliche, technische oder praktische Voraussetzungen nicht geklärt oder nicht erfüllt sind.
12. Zahlungsbedingungen
Zahlungsart, Rechnungsstellung, Fälligkeit, allfällige Vorauszahlungen und weitere Zahlungsbedingungen werden im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung festgelegt. Eine Vorauszahlung oder eine bestimmte Zahlungsart ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Ein bestimmter Zahlungsanbieter oder ein bestimmtes Zahlungsmodul wird durch diese AGB nicht zugesichert. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
Konkrete Zahlungsfristen, Zahlungsarten und allfällige Vorauszahlungen werden nicht pauschal vorgegeben. Sie gelten nur, wenn sie im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausdrücklich festgehalten sind.
13. Datenschutz
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften und Gerichtsstände. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nur getroffen, soweit sie gesetzlich zulässig ist und im konkreten Vertragsverhältnis vereinbart werden darf. Eine pauschale ausschliessliche Gerichtsstandsklausel für Konsumentinnen und Konsumenten wird nicht beansprucht.
15. Ergänzende Vereinbarungen und Aktualisierung
Konkrete Angaben zu allfälligen Versicherungen, Deckungssummen, Selbstbehalten, Stornierungsfolgen, Zahlungsfristen, Zahlungsarten oder besonderen Transportleistungen werden nicht pauschal in diesen AGB behauptet. Sie gelten nur, wenn sie tatsächlich bestehen und im individuellen Angebot, Auftrag oder in einer späteren Fassung dieser AGB ausdrücklich festgehalten sind. Diese AGB werden angepasst, wenn sich das Leistungsangebot, die betrieblichen Abläufe oder die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.
Bei Unklarheiten zu einem konkreten Transport sind die individuellen Bedingungen vor der Bestätigung des Auftrags zu klären. Massgeblich sind die ausdrücklich bestätigten Angaben im Angebot oder Auftrag, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.